Stichtag 2. August: Was die KI‑Verordnung deutschen Unternehmen jetzt abverlangt, und was Washington parallel plant
Am 2. August wird die nächste Stufe der KI‑Verordnung der EU anwendbar. Für deutsche Unternehmen ändert sich dabei anderes als lange angekündigt: Die strengen Pflichten für Hochrisiko‑Anwendungen sind auf Ende 2027 verschoben, dafür gelten Kennzeichnungspflichten für KI im Kundenkontakt, und die Aufsichtsbehörden nehmen ihre Arbeit auf. Fast zeitgleich läuft in den Vereinigten Staaten die Frist eines Präsidialerlasses ab, mit dem fünf KI‑Konzerne freiwillige Standards für die Veröffentlichung ihrer stärksten Modelle vereinbaren sollen. Zwei Wege der Regulierung werden damit ab August nebeneinander sichtbar: Gesetzespflicht in Europa, Handschlag in Washington. KIPODE trennt, was verbindlich gilt, was verschoben wurde und was bislang nur berichtet ist.
Was am 2. August in der EU wirklich gilt
Die KI‑Verordnung wirkt in Stufen, und die Stufen werden regelmäßig verwechselt. Seit Februar 2025 sind bestimmte Praktiken verboten, etwa die Sozialbewertung von Menschen durch Behörden, und Unternehmen müssen für ausreichende KI‑Kompetenz ihrer Beschäftigten sorgen. Seit August 2025 gelten Pflichten für Anbieter von Basismodellen mit allgemeinem Verwendungszweck, also für die Hersteller großer Sprachmodelle selbst. Zum 2. August 2026 kommen drei Dinge hinzu. Erstens die Transparenzpflichten nach Artikel 50: Wer einen Chatbot oder KI‑Assistenten im Kundenkontakt einsetzt, muss offenlegen, dass eine Maschine antwortet, und KI‑erzeugte Inhalte sind zu kennzeichnen. Zweitens nehmen die nationalen Aufsichtsbehörden ihre Arbeit auf. Drittens werden die bereits geltenden Regeln ab dann aktiv kontrolliert und können sanktioniert werden.
Die Verschiebung, die viele Übersichten noch nicht enthalten
Nicht anwendbar werden am 2. August die Pflichten für eigenständige Hochrisiko‑Systeme nach Anhang III, also KI in Bewerbungsverfahren, bei der Kreditvergabe oder in der Bildung. Sie waren ursprünglich für diesen Termin vorgesehen und wurden mit dem sogenannten Digital‑Omnibus‑Paket um 16 Monate auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Für Hochrisiko‑KI, die in regulierte Produkte wie Maschinen oder Medizingeräte eingebaut ist (Anhang I), bleibt bis zum 2. August 2028 Zeit. Das Europäische Parlament hat den geänderten Text am 16. Juni 2026 angenommen, der Rat der Europäischen Union hat ihn am 29. Juni 2026 förmlich beschlossen. Nachtrag vom 26. Juli 2026: Der Verfahrensstand ist inzwischen abgeschlossen. Die Änderung wurde am 24. Juli 2026 als Verordnung (EU) 2026/1744 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 27. Juli 2026 in Kraft, dem dritten Tag nach der Veröffentlichung. Damit gelten die neuen Fristen verbindlich und nicht mehr nur nach Pressemitteilung.
Auch beim Bußgeldrahmen lohnt der genaue Blick, weil hier gern die höchste Zahl zitiert wird. Die oft genannten bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes gelten für verbotene Praktiken. Für die meisten übrigen Pflichtverstöße liegt die Obergrenze bei 15 Millionen Euro oder 3 Prozent. Für die meisten deutschen Firmen, die KI einkaufen und einsetzen statt sie zu bauen, heißt das im August vor allem: eine Kennzeichnungs‑ und Dokumentationsaufgabe, keine Zertifizierungspflicht. Die schwere Last kommt später.
Was Washington bis Anfang August plant
In den Vereinigten Staaten läuft parallel eine Frist ab. Ein Präsidialerlass vom 2. Juni 2026 mit dem Titel „Förderung von Innovation und Sicherheit fortgeschrittener künstlicher Intelligenz" bittet KI‑Firmen, ihre stärksten Modelle freiwillig bis zu 30 Tage vor Veröffentlichung zur staatlichen Prüfung einzureichen, und beauftragt Behörden, Vergleichstests für die Cyber‑Fähigkeiten von KI‑Modellen sowie eine zentrale Auswertungsstelle für KI‑Sicherheitslücken aufzubauen. Der Erlass gab den Behörden 60 Tage, den Rahmen mit den Entwicklern auszuarbeiten; diese Frist endet Anfang August. Nach Berichten von Financial Times und Reuters verhandeln Anthropic, OpenAI, Google, Microsoft und Amazon mit. Ein früherer Entwurf sah 90 Tage Prüffrist vor, gekürzt auf 30 nach Einwänden, ein längeres Fenster verschaffe chinesischen Anbietern einen Vorsprung. Geprüft werden sollen Modelle, die Behörden als „erfasste Spitzenmodelle" einstufen; die Einstufungskriterien entstehen bei Geheimdiensten und Sicherheitsbehörden, darunter der Abhördienst NSA und die Cyber‑Sicherheitsbehörde CISA, und sind nicht öffentlich. Auf dem Papier bleibt alles freiwillig: Der Erlass stellt ausdrücklich klar, dass keine verpflichtende Lizenzierung oder Vorabgenehmigung geschaffen wird. Verbindliche Regeln könnte nur der Kongress beschließen.
Warum das deutsche Firmen auch ohne US‑Sitz trifft
Weil der amerikanische Rahmen mitbestimmt, ob und wann ein Modell überhaupt verfügbar ist, auf das hierzulande jemand seine Abläufe gestützt hat. Zwei Vorgänge aus dem Juni zeigen das. Das US‑Handelsministerium ordnete am 12. Juni mit 90 Minuten Vorlauf Ausfuhrbeschränkungen für Anthropics Spitzenmodelle Fable 5 und Mythos 5 an; beide waren weltweit für alle Kunden abgeschaltet, auch für Unternehmenskunden ohne jeden Bezug zu Sicherheitsforschung. Am 30. Juni, nach 18 Tagen, wurde die Anordnung aufgehoben. OpenAI verschob auf Bitten der Regierung den vollen Start von GPT‑5.6 und beschränkte den Zugang zunächst auf geprüfte Partner. Für einen deutschen Betrieb bedeutet das ein Ausfallrisiko, das in keinem Vertrag steht und gegen das keine europäische Regel schützt: Eine Behördenentscheidung in Washington kann ein Werkzeug über Nacht unbenutzbar machen. Wer KI in laufende Abläufe einbaut, braucht dafür einen Ersatzweg, ähnlich wie bei einem Zulieferer aus einem Land mit Ausfuhrkontrollen.
Der Streit hinter dem amerikanischen Rahmen
Teil des Pakets ist eine gemeinsame Schweregrad‑Skala für sogenannte Jailbreaks, also Tricks, mit denen Nutzer die Schutzregeln eines Modells aushebeln. Anthropic hat dazu mit Amazon, Microsoft und Google einen Entwurf mit fünf Stufen von „informativ" bis „kritisch" veröffentlicht, bewertet nach vier Kriterien: was ein Angreifer damit mehr kann als mit vorhandenen Werkzeugen, wie breit die Technik einsetzbar ist, wie leicht sie sich zur Waffe machen lässt und wie leicht sie unabhängig zu entdecken ist. Vorbild ist das seit 2005 etablierte Bewertungssystem für Software‑Schwachstellen, im Fachjargon CVSS. Genau eine solche gemeinsame Sprache fehlte im Juni: Für die Abschaltung von Fable 5 gab es keinen veröffentlichten Maßstab, an dem sich die Angemessenheit der Reaktion hätte messen lassen. Kritik kommt aus beiden Lagern. Dean Ball, Mitautor des KI‑Aktionsplans der Regierung und inzwischen zu OpenAI gewechselt, beschreibt das Verfahren als faktisches Lizenzregime ohne bekannte Anforderungen: Niemand könne derzeit sagen, welche Kriterien ein Modell für die Freigabe erfüllen müsse, die Regierung selbst eingeschlossen. Die demokratische Abgeordnete Lori Trahan kritisiert, die Regierung entscheide Firma für Firma über den Zugang zu neuen Modellen, ohne Gesetz, ohne Verfahren, ohne Aufsicht; ihr überparteilicher Gesetzentwurf für verpflichtende externe Prüfungen liegt bislang nur als Vorschlag vor. Als Präzedenzfall gelten die freiwilligen Selbstverpflichtungen von sieben KI‑Firmen aus dem Jahr 2023, deren Einhaltung der internationale KI‑Sicherheitsbericht unter Leitung des Turing‑Preisträgers Yoshua Bengio als uneinheitlich bewertete.
Was das für Deutschland heißt (KIPODE‑Einordnung)
Der praktische Unterschied zwischen beiden Wegen liegt im Zwang. Europäische Pflichten gelten unabhängig davon, ob ein Unternehmen mitmachen will, und sie sind gerichtlich überprüfbar. Der amerikanische Rahmen hängt am Einvernehmen zwischen Konzernen und Regierung; er wirkt schneller, kann aber ebenso schnell anders ausgelegt werden, wie der Fall Fable 5 gezeigt hat. Die verschobenen Hochrisiko‑Pflichten wiederum zeigen die Schwäche des europäischen Weges: Wo Zeitpläne unter Wettbewerbsdruck um 16 Monate verschoben werden, entsteht für Unternehmen dieselbe Planungsunsicherheit, die man dem freiwilligen Modell vorwirft. Wer heute plant, sollte deshalb zwei Dinge auseinanderhalten: Die Kennzeichnungspflicht im Kundenkontakt kommt sicher und bald, und sie ist mit überschaubarem Aufwand zu erfüllen. Die aufwendige Hochrisiko‑Prüfung kommt später als gedacht, aber sie kommt. Wer den Aufschub als Entwarnung liest, baut die Arbeit nur später und unter Zeitdruck auf. Belastbar beurteilen lässt sich der Systemvergleich erst ab August, wenn beide Modelle parallel laufen. Den größeren Zusammenhang hält unsere Übersicht Künstliche Intelligenz in Deutschland fest.