Fotos beweisbar echt: Apple lässt die EU nur zuschauen
Am 9. September 2026 hat Apple eine Funktion vorgestellt, die ein altes Problem von der anderen Seite angeht: Statt gefälschte Bilder zu erkennen, soll sie beweisen, dass ein Foto echt ist. In einer Fußnote der Produktmitteilung steht, dass Nutzer in der Europäischen Union solche Beweise zum Verkaufsstart nicht erstellen können. Für China nennt Apple einen Grund. Für die EU nicht.
Ein digitales Negativ, erzeugt im Moment der Aufnahme
Die Funktion heißt Apple Reference Image, auf Deutsch Apple Referenzbild. Sie gehört zum iPhone 18 Pro und iPhone 18 Pro Max und muss vom Nutzer eingeschaltet werden. In Apples Mitteilung steht, der neue Sensor der Hauptkamera könne jeden Bildpunkt signieren, den er sieht. Wer im Referenzmodus fotografiert, dessen signierte Sensordaten gehen an Private Cloud Compute, Apples abgeschirmte Serverumgebung. Dort entsteht daraus ein Referenzbild, das sich nach Apples Angaben nicht mehr verändern lässt.
In der Fotos-App liegt dieses Referenzbild neben der bearbeiteten Fassung. Apple vergleicht es mit einem digitalen Negativ aus der analogen Fotografie. Wer wissen will, ob ein Bild verändert wurde, legt beide nebeneinander und sieht den Unterschied. Schnittstellen in iOS 27, iPadOS 27 und macOS 27 erlauben auch fremden Apps, Referenzbilder anzuzeigen.
Kurz erklärt: Bisher versucht die Branche, Fälschungen zu erkennen. Googles Verfahren SynthID etwa bettet ein unsichtbares Signal in KI-erzeugte Bilder ein und sagt damit sinngemäß: Das hier ist gemacht. Apple dreht die Richtung um. Das Referenzbild sagt: Das hier hat wirklich eine Kamera gesehen. Der Unterschied ist wichtig, weil Erkennungsverfahren regelmäßig daran scheitern, dass ein Bild nachbearbeitet, neu gespeichert oder über eine Plattform geschickt wurde. Apple will SynthID zusätzlich unterstützen, noch in diesem Jahr.
Die Fußnote, in der die EU steht
Der bemerkenswerte Teil dieser Ankündigung steht nicht im Fließtext, sondern in Fußnote 5 der Produktmitteilung vom 9. September. Sinngemäß übersetzt steht dort: Apple Reference Image ist eine Funktion zum Zuschalten. In China wird sie zum Marktstart wegen regulatorischer Anforderungen nicht verfügbar sein. In der EU wird das Aufnehmen von Referenzbildern zum Marktstart der iPhone-18-Pro-Modelle nicht verfügbar sein, Nutzer mit iOS 27, iPadOS 27 und macOS 27 können Referenzbilder aber entwickeln und ansehen.
Zwei Regionen, zwei Behandlungen. Für China nennt Apple eine Begründung, wenn auch eine allgemeine: regulatorische Anforderungen. Für die EU nennt Apple keine. Es steht dort keine Verordnung, keine Behörde, kein laufendes Verfahren. Es steht auch kein Termin dort. Die Formulierung „zum Marktstart“ lässt offen, dass die Funktion später kommt, sie verspricht es aber nicht.
KIPODE hat die englische Fassung der Mitteilung am 12. September selbst geöffnet und die Fußnote Wort für Wort gegengelesen. Sie steht so da.
Was in Deutschland geht und was nicht
Wer hier ein iPhone 18 Pro kauft, bekommt die halbe Funktion. Prüfen ja, erstellen nein.
Das geht: Ein Referenzbild, das jemand außerhalb der EU erstellt hat, lässt sich in Deutschland ansehen und mit der bearbeiteten Fassung vergleichen. Auch fremde Apps dürfen das über die Schnittstellen anzeigen. Wer also ein Foto aus den Vereinigten Staaten erhält, kann dessen Echtheit nachvollziehen.
Das geht nicht: Eigene Fotos im Referenzmodus aufnehmen. Eine deutsche Fotografin, ein deutscher Lokalreporter, eine Sachverständige, die einen Schaden dokumentiert, können für ihre eigenen Bilder keinen solchen Nachweis erzeugen. Sie können nur die Nachweise anderer prüfen.
Das ist die Umkehrung dessen, was man erwarten würde. Eine Funktion gegen Bildfälschung startet eingeschränkt ausgerechnet in dem Rechtsraum, der Bildfälschung am strengsten regulieren will.
Warum Apple nicht den Weg der Kamerahersteller geht
Für Herkunftsnachweise gibt es bereits einen offenen Branchenstandard: C2PA Content Credentials, getragen von einem Verbund aus Technik- und Medienunternehmen. Nikon, Canon, Leica und Sony bauen ihn in Kameras ein, Google in die Pixel-Telefone. Die Leica M11-P war im Oktober 2023 das erste Seriengerät weltweit mit dieser Technik. Zu den europäischen Beteiligten gehören die BBC, die französische Nachrichtenagentur AFP und France Télévisions.
Apple ist diesem Standard nicht beigetreten. Der Unterschied ist technisch: C2PA hängt den Nachweis als Datenpaket an die Datei. Apple verankert die Signatur am Sensor und an den Bildpunkten und legt daneben ein eigenes, unveränderliches Bild ab.
Dass C2PA angreifbar ist, ist belegt. Zwei Fachaufsätze des Cyber Defense Lab der University of Maryland, Baltimore County, zusammen mit der Firma Hacker Factor und der US-Sicherheitsbehörde NSA, beschreiben im April und Juni 2026 drei Schwachstellen: Bestimmte Dateibereiche sind von der Prüfsumme ausgenommen, sodass sich etwa Ortsangaben unbemerkt ändern lassen. Prüfprogramme müssen nicht kontrollieren, ob ein Zertifikat zurückgezogen wurde. Und die Zeitstempel sind nicht fest mit dem Bild verknüpft, lassen sich also austauschen.
Der praktische Fall dazu lieferte Nikon im August 2025. Eine Lücke in der Kamerasoftware erlaubte es, unechte Bildteile mit echten zu verbinden, ohne dass die Signatur brach. Nikon zog die Zertifikate zurück und setzte den Dienst aus.
Ein zweiter, praktischer Einwand gegen C2PA ist bekannt: Soziale Netzwerke entfernen die angehängten Daten beim Hochladen regelmäßig. Der Standard schützt ausdrücklich nicht davor, dass jemand den Nachweis einfach löscht.
Welche EU-Regel könnte dahinterstecken?
Apple schweigt, also bleibt nur, die naheliegenden Kandidaten zu prüfen. KIPODE hat vier durchgesehen. Keiner lässt sich belegen.
Das Gesetz über digitale Märkte verlangt, dass Apple Gerätefunktionen auch für fremde Anbieter öffnet. Apple hat es öffentlich als Grund genannt, die neue Siri-KI nicht in der EU auszurollen. Für das Referenzbild hat es Apple nicht genannt.
Gerätekennungen und Sensorsignaturen verlassen das Telefon. Das ist datenschutzrechtlich relevant. Es erklärt aber nicht, warum das Ansehen und Prüfen in der EU erlaubt bleibt und nur das Aufnehmen gesperrt ist.
Artikel 50 verpflichtet zur Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte. Das Referenzbild kennzeichnet aber keine KI-Ausgabe, sondern beweist eine echte Kameraaufnahme. Die Vorschrift passt inhaltlich nicht.
Sie regelt elektronische Signaturen und Siegel. Apple beansprucht für das Referenzbild aber keine rechtliche Siegelwirkung und beruft sich nicht auf diese Verordnung.
Ein Hinweis zur Vorsicht bei der Einordnung: Beim Streit um die Siri-KI hat die EU-Kommission Apples Darstellung ausdrücklich zurückgewiesen. Kommissionssprecher Thomas Regnier sagte am 9. Juni 2026 sinngemäß, die Entscheidung, Siri-KI nicht in der EU auszurollen, sei allein Apples Entscheidung, denn im Digital Markets Act stehe nichts, was Apple daran hindere, neue Produkte in der EU einzuführen. Zum Referenzbild hat sich die Kommission bislang nicht geäußert.
Eine Stellungnahme einer Datenschutzbehörde, des Europäischen Datenschutzbeauftragten oder eines Mitgliedstaats speziell zu dieser Funktion hat KIPODE bis zum 12. September nicht gefunden.
Was ein Echtheitsnachweis in Deutschland überhaupt wert wäre
Die Frage liegt nahe: Hilft so ein Nachweis, wenn es ernst wird, also vor Gericht?
Eine Sondervorschrift für digitale Fotos gibt es im deutschen Recht nicht. Im Zivilprozess gilt die freie Beweiswürdigung nach Paragraf 286 der Zivilprozessordnung, im Strafprozess nach Paragraf 261 der Strafprozessordnung. Ein Foto ist ein Augenscheinsobjekt. Bestreitet die Gegenseite die Echtheit, muss das Gericht abwägen, notfalls mit einem Sachverständigen. Ein Herkunftsnachweis kann den Beweiswert erhöhen. Er kehrt die Beweislast nicht um, und er sagt nichts darüber, ob die fotografierte Szene gestellt war.
Wie schwierig der Nachweis in der Praxis ist, zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27. Mai 2026. Dort ging es um ein KI-Bild, das einem fremden Foto ähnelte. Das Gericht ließ die Ähnlichkeit allein nicht als Beweis dafür gelten, dass genau dieses Foto als Vorlage gedient hatte.
Der Deutsche Presserat hat seine Regeln bereits angepasst. Sein Plenum beschloss am 18. September 2024 eine Ergänzung der Präambel des Pressekodex. Danach trägt die presseethische Verantwortung für alle redaktionellen Beiträge, wer sich zur Einhaltung des Kodex verpflichtet, unabhängig von der Art der Erstellung, und diese Verantwortung gilt auch für künstlich erzeugte Inhalte. KI-Bilder müssen nach Richtlinie 2.2 als Symbolbilder gekennzeichnet werden. Eine Kennzeichnungspflicht für KI-Texte hielt der Presserat damals nicht für erforderlich.
Auf Verordnungsebene greift seit dem 2. August 2026 Artikel 50 der KI-Verordnung. Er trifft zwei Gruppen: Anbieter von Systemen, die synthetische Inhalte erzeugen, müssen deren Ausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt kennzeichnen. Betreiber müssen offenlegen, wenn sie ein Deepfake veröffentlichen. Eine Pflicht für einzelne Nutzer, echte Kamerafotos mit einem Siegel zu versehen, gibt es nicht.
Dass das Problem im Alltag angekommen ist, zeigen zwei Erhebungen. Im Cybersicherheitsmonitor 2026 des BSI und der Polizeilichen Kriminalprävention, veröffentlicht am 13. April 2026, gaben 59 Prozent der Befragten an, im Internet bereits KI-erzeugten Bildern oder Videos begegnet zu sein, weitere 17 Prozent hatten den Verdacht. 47 Prozent meinen, solche Inhalte erkennen zu können. Tatsächlich geprüft haben aber wenige: 28 Prozent haben nach Unstimmigkeiten gesucht, 19 Prozent die Quelle kontrolliert, 32 Prozent keine der abgefragten Maßnahmen genutzt. Bitkom Research kommt 2026 auf 61 Prozent, die Deepfakes begegnet sind; unter ihnen nennen 87 Prozent Videos und 73 Prozent Bilder. Grundlage sind 1.006 Befragte ab 16 Jahren.
KIPODE-Einordnung
Drei Dinge sind an diesem Vorgang belegbar und bleiben es auch, wenn sich die Lage ändert.
Erstens behandelt Apple die EU anders als China, und nur bei China nennt das Unternehmen einen Grund. Ob dahinter eine europäische Vorschrift steht oder eine unternehmerische Entscheidung, ist offen. Wer jetzt behauptet, die KI-Verordnung oder der Digital Markets Act seien schuld, behauptet mehr, als bekannt ist.
Zweitens ist die Funktion kein neutraler Standard, sondern Apples eigener Weg. Der offene Branchenstandard C2PA hat belegte Schwächen, und Apples Ansatz setzt an genau diesen an. Zugleich entscheidet damit ein einzelnes Unternehmen, welches Foto als bewiesen gilt. Ein Bild ohne Apple-Nachweis ist deshalb nicht falsch, nur unbelegt. Dieser Unterschied wird in der Debatte leicht verwischt.
Drittens trifft die Einschränkung nicht die Allgemeinheit gleichmäßig, sondern zuerst die, die Beweise brauchen: Redaktionen, Sachverständige, Versicherungen, Gerichte. Für sie ist es ein Unterschied, ob sie fremde Nachweise nur prüfen oder eigene erstellen können.
Die EU-Kommission hat sich zu der Funktion bisher nicht geäußert. Apple hat keinen Termin für die EU genannt. KIPODE beobachtet beides weiter.