KI Radar · Beitrag 23 ← Zurück zur Übersicht Juni 2026

Ab 2. August Pflicht: EU legt Regeln zur Kennzeichnung von KI‑Inhalten vor

Die Europäische Kommission hat im Juni 2026 den finalen Code of Practice zur Kennzeichnung von KI‑generierten Inhalten veröffentlicht. Ab dem 2. August 2026 greift Artikel 50 des AI Act als verbindliches Recht: Deepfakes und KI‑generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen klar gekennzeichnet sein, Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben. Der Code of Practice ist zunächst freiwillig, gilt aber als Referenz für die Pflichten ab August.

2. Aug. 2026
Art. 50 AI Act tritt in Kraft: KI-Kennzeichnung wird verbindliches Recht
2
Abschnitte: Kennzeichnung generativer KI + Kennzeichnung von Deepfakes und KI-Texten
Freiwillig
der Code of Practice jetzt, Pflicht ab 2. August nach Art. 50 AI Act
EU‑Icon
einheitliches Kennzeichnungs­symbol für KI-Inhalte bereitgestellt

Was der Code of Practice regelt

Der Code of Practice ist in zwei Abschnitte gegliedert. Der erste richtet sich an Anbieter generativer KI‑Systeme: Sie müssen technische Maßnahmen umsetzen, damit KI‑generierte Inhalte als solche erkannt und gekennzeichnet werden können. Der zweite Abschnitt gilt für Betreiber (Deployer): Sie müssen Deepfakes und KI‑generierte oder KI‑manipulierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse sichtbar kennzeichnen. Nutzer müssen informiert werden, wenn sie mit einem Chatbot oder einem anderen interaktiven KI‑System interagieren.

Die EU‑Kommission stellt einheitliche Symbole bereit, die Anbieter und Betreiber für die Kennzeichnung verwenden können. Das soll die technische Umsetzung erleichtern und einen einheitlichen Standard in allen EU‑Mitgliedstaaten schaffen.

Was ab dem 2. August verbindlich gilt

Ab dem 2. August 2026 wird Artikel 50 des AI Act unmittelbar anwendbares Recht in allen EU‑Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland. Drei zentrale Pflichten: Erstens müssen Betreiber von Chatbots und ähnlichen interaktiven KI‑Systemen sicherstellen, dass Nutzer wissen, dass sie mit einer KI kommunizieren, sofern das nicht offensichtlich ist. Zweitens müssen KI‑generierte Bild‑, Ton‑ und Videoinhalte so gekennzeichnet sein, dass sie maschinell als KI‑Inhalte erkennbar sind. Drittens müssen Deepfakes und KI‑Texte zu politisch oder gesellschaftlich relevanten Themen für Nutzer sichtbar markiert werden.

Wen das in Deutschland trifft (KIPODE‑Einordnung)

Die Pflichten aus Artikel 50 treffen ein breites Spektrum von Unternehmen in Deutschland: Medienunternehmen, die KI‑generierte Texte oder Bilder veröffentlichen, Marketing‑Abteilungen, die KI‑Tools für Werbung oder Social Media einsetzen, Unternehmen mit KI‑Chatbots auf ihren Webseiten sowie alle Anbieter generativer KI‑Dienste, die in der EU tätig sind. Entscheidend ist die Nutzung im EU‑Binnenmarkt, nicht der Sitz des KI‑Anbieters. Die Bundesnetzagentur ist seit dem KI‑MIG‑Beschluss die zuständige deutsche Aufsichtsbehörde für die Durchsetzung.

Quellen: Europäische Kommission, Veröffentlichung Code of Practice (Juni 2026) · Europäische Kommission, FAQ zum Code of Practice · EU AI Act, Artikel 50 Transparenzpflichten.

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