EU-KI-Verordnung 2026: was ab 2. August für KI-Agenten gilt
Während die USA über Tempo und Pause streiten, hat die EU bereits Regeln. Die KI‑Verordnung (auf Englisch AI Act) gilt seit 2024 und greift in Stufen. Ein wichtiger Termin steht kurz bevor: Ab dem 2. August 2026 greifen Transparenzpflichten und die nationale Aufsicht; die strengen Pflichten für sogenannte Hochrisiko‑Systeme, zu denen viele KI‑Agenten zählen, wurden später auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Das ist der Teil der Geschichte, der Deutschland am direktesten betrifft.
Was regelt die EU bei KI-Agenten?
Die Verordnung hat keine eigene Schublade für „Agenten". Sie braucht auch keine, denn Agenten fallen unter die bestehenden Regeln für KI‑Systeme. Auch ein Netz aus mehreren Agenten wird als ein System betrachtet und als Ganzes bewertet. Entscheidend ist nicht die Technik, sondern der Einsatzzweck. Wird ein Agent in einem sensiblen Bereich genutzt, gelten die strengen Regeln.
Wann gilt was?
Die Verordnung kam 2024 und greift Schritt für Schritt. Verbotene Anwendungen sind seit Februar 2025 tabu. Für die großen Allzweck‑Modelle gelten seit August 2025 Transparenzpflichten. Der nächste große Schritt ist der 2. August 2026: Dann greifen die Transparenzpflichten und die Aufsicht nimmt ihre Arbeit auf. Die Hochrisiko‑Pflichten wurden später auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Die genauen Leitlinien dafür arbeitet die EU‑Kommission gerade aus.
Wen trifft das in Deutschland?
Vor allem die deutschen Stärkebranchen: Autoindustrie, Maschinenbau, Gesundheit, Finanzen und die öffentliche Verwaltung. Genau dort kommen Agenten schnell in den Hochrisiko‑Bereich, etwa bei der Personalauswahl, bei Krediten oder in kritischer Infrastruktur. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik dürfte bei Prüfung und Aufsicht eine wichtige Rolle spielen. Für den Mittelstand bedeutet das Aufwand, den große Konzerne leichter stemmen.
Welcher Agent ist Hochrisiko, welcher nicht?
Es kommt auf den Einsatz an, nicht auf die Technik. Ein Agent, der im Internet Informationen zusammensucht oder Texte zusammenfasst, löst meist nur Transparenzpflichten aus, man muss also kenntlich machen, dass eine KI im Spiel ist. Sobald ein Agent aber über Bewerbungen mitentscheidet, Kredite prüft, in der Medizin hilft oder kritische Infrastruktur steuert, gilt er als Hochrisiko und unterliegt den strengen Pflichten.
- Überblick verschaffen: Welche KI und welche Agenten sind im Haus im Einsatz, und wofür?
- Einordnen: Fällt ein Einsatz in einen sensiblen Bereich wie Personal, Kredit, Gesundheit oder kritische Infrastruktur?
- Dokumentieren: Entscheidungen, Daten und Aktionen der Agenten nachvollziehbar protokollieren.
- Aufsicht sichern: Festlegen, an welcher Stelle ein Mensch eingreifen kann und muss.
- Testen: Ein Reallabor des eigenen Bundeslandes nutzen, um sicher auszuprobieren.
Was bei Verstößen droht
Die Regeln haben Zähne. Bei Verstößen gegen die KI‑Verordnung drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für verbotene Anwendungen gilt der höchste Rahmen, für andere Pflichten sind die Strafen gestaffelt. Schon das ist ein Grund, sich rechtzeitig zu kümmern und nicht erst kurz vor dem Stichtag.
Was bedeutet das praktisch? (KIPODE-Einordnung)
Es ist kein Grund zur Panik, aber ein Grund, sich vorzubereiten. Firmen sollten bis zum Sommer wissen, welche KI sie nutzen und ob ein Hochrisiko‑Fall dabei ist. Es gibt auch eine Chance: Jedes EU‑Land muss ein Reallabor anbieten, in dem man Agenten sicher und begleitet testen kann. Wer früh sauber aufgestellt ist, hat sogar einen Vorteil im Export, weil die EU‑Regeln weltweit Maßstäbe setzen.