Bundestag beschließt KI‑MIG: Bundesnetzagentur wird Deutschlands KI‑Aufseher
Am 11. Juni 2026 hat der Deutsche Bundestag das KI‑Marktüberwachungs‑ und Innovationsförderungsgesetz (KI‑MIG) verabschiedet. Die Bundesnetzagentur übernimmt die zentrale KI‑Marktaufsicht, Koordinierung und Notifizierung. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Das Gesetz setzt die EU‑KI‑Verordnung in deutsches Recht um, rechtzeitig vor dem 2. August 2026.
Was das Gesetz regelt
Das KI‑Marktüberwachungs‑ und Innovationsförderungsgesetz (KI‑MIG) setzt die EU‑KI‑Verordnung (EU‑Verordnung 2024/1689, auch AI Act) in nationales Recht um. Es benennt die zuständigen Behörden, regelt das Sanktionssystem und legt Maßnahmen zur Innovationsförderung fest. Kernstück ist die Bündelung der KI‑Aufsicht bei der Bundesnetzagentur: Sie wird Marktüberwachungsbehörde, zentrales Koordinierungszentrum und Notifizierende Behörde in einer Institution.
Bisher fehlte Deutschland eine klar benannte nationale KI‑Aufsichtsbehörde. Deutschland hatte die erste Deadline des AI Act, die Benennung nationaler Behörden zum 2. August 2025, verpasst. Das KI‑MIG schließt diese Lücke.
Wer zustimmte und wer nicht
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten für das Gesetz. Die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten ab. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Da es sich nach derzeitiger Einschätzung nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz im engeren Sinne handelt, kann der Bundesrat zwar den Vermittlungsausschuss anrufen, das Gesetz aber nicht endgültig blockieren.
Was das für Unternehmen in Deutschland bedeutet (KIPODE‑Einordnung)
Jedes Unternehmen, das in Deutschland KI‑Systeme entwickelt, anbietet oder betreibt, hat damit einen klar benannten nationalen Ansprechpartner. Die Bundesnetzagentur ist die Stelle, bei der Hochrisiko‑KI‑Systeme notifiziert werden müssen, bei der Beschwerden eingehen und an die Unternehmen im Zweifelsfall herantreten können.
Für den Zeitplan gilt: Die EU‑KI‑Verordnung tritt in weiten Teilen am 2. August 2026 in Kraft. Für eigenständige Hochrisiko‑KI (Anhang III) hat der Omnibus‑Trilog vom Mai 2026 die Frist auf den 2. Dezember 2027 verschoben, für eingebettete Hochrisiko‑KI auf den 2. August 2028. Die Kennzeichnungspflicht für KI‑Inhalte greift dagegen bereits ab 2. August 2026, dazu mehr im nächsten Beitrag.