KI Radar · Beitrag 7 ← Zurück zur Übersicht Mai 2026

EU verschiebt KI-Hochrisiko-Pflichten auf 2027 und 2028: Trilog-Einigung vom 7. Mai 2026

Am 7. Mai 2026 haben sich Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament in Brüssel auf einen Kompromiss zur KI-Verordnung geeinigt, den sogenannten Digital Omnibus. Die wichtigste Folge: Die strengsten KI-Pflichten greifen erst Ende 2027 und Mitte 2028, nicht wie ursprünglich geplant zum 2. August 2026. Juristisch ist der Deal noch nicht final. Rat und Parlament müssen ihn als Gesamtorgane erst formell bestätigen, bevor er gilt. Quelle: Pressemitteilung Rat der EU vom 7. Mai 2026.

2. Dez 2027
Eigenständige Hochrisiko-KI (statt 2. August 2026)
2. Aug 2028
Hochrisiko-KI in regulierten Produkten (statt 2. August 2027)
2. Dez 2026
Kennzeichnung von KI-Inhalten (statt 2. August 2026)
2. Aug 2027
Sandboxes der Mitglied­staaten (statt 2. August 2026)

Worum es bei der KI-Verordnung geht

Die EU-Verordnung 2024/1689, meist KI-Verordnung oder AI Act genannt, ist das weltweit erste umfassende KI-Gesetz. Sie sortiert alle KI-Anwendungen in vier Risikostufen: verbotene Praktiken, Hochrisiko-Anwendungen, transparenzpflichtige Anwendungen und harmlose Anwendungen. In Kraft getreten am 1. August 2024. Verbotene Praktiken wie Social Scoring greifen seit Februar 2025, Regeln für allgemeine KI-Modelle wie GPT, Gemini oder Claude seit August 2025.

Die richtig schwerwiegenden Pflichten wären zum 2. August 2026 fällig geworden, vor allem für Unternehmen mit Hochrisiko-KI in der Personalauswahl, der Kreditvergabe, der Bildung, der Strafverfolgung und der kritischen Infrastruktur. Genau gegen diesen Termin protestierte die europäische Industrie seit Monaten. Deutschland hatte im April 2026 sogar einen offiziellen Vorstoß gemacht, den AI Act inhaltlich abzumildern, und ist damit am Widerstand von zehn anderen EU-Staaten gescheitert (siehe Kachel auf dem KI-Radar-Hub). Die EU-Kommission hat daraufhin den Digital Omnibus vorgeschlagen, ein Sammelgesetz, das mehrere Digitalregeln in einem Rutsch anpasst.

Was am 7. Mai konkret beschlossen wurde

Beim Trilog am 7. Mai 2026 saßen Vertreter von Rat, Parlament und Kommission an einem Tisch. Heraus kam ein Paket mit vier zentralen Punkten.

Hochrisiko-Pflichten greifen später. Eigenständige Hochrisiko-KI (Anhang III) muss erst am 2. Dezember 2027 die Anforderungen erfüllen, nicht am 2. August 2026. Das sind sechzehn Monate mehr. Hochrisiko-KI, die in regulierten Produkten wie Medizingeräten, Fahrzeugen oder Maschinen steckt (Anhang I), verschiebt sich um zwölf Monate auf den 2. August 2028.

Die Kennzeichnung von KI-Inhalten bleibt, kommt aber vier Monate später. Wer Bilder, Texte, Stimmen oder Videos automatisch erzeugen lässt, muss diese ab dem 2. Dezember 2026 kennzeichnen, zum Beispiel über Wasserzeichen oder Metadaten. Vorher war der 2. August 2026 angesetzt. Gleichzeitig verkürzt der Omnibus die Schonfrist nach Inkrafttreten künftiger ähnlicher Pflichten von sechs auf drei Monate. Für die erste Welle gibt das mehr Luft, später wird es enger.

Test-Sandboxes verschieben sich. Sandboxes sind geschützte Testumgebungen, in denen Unternehmen neue KI-Anwendungen mit Aufsicht der Behörde ausprobieren dürfen, bevor sie regulär in den Markt gehen. Die Mitgliedstaaten müssen funktionierende Sandboxes statt zum 2. August 2026 erst zum 2. August 2027 bereitstellen.

Zwei neue Verbote auf der Liste

Der Omnibus schreibt zwei zusätzliche Anwendungen in den Verbotskatalog der KI-Verordnung. Erstens KI-Systeme, die nicht-einvernehmliche sexuelle oder intime Inhalte erzeugen. Zweitens Systeme, die Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (CSAM) generieren. Beide Anwendungen waren in der Ursprungsfassung der Verordnung nicht ausdrücklich verboten, sondern fielen je nach Auslegung unter andere Regeln.

Die neuen Verbote ergänzen die bestehende Liste aus Februar 2025: Social Scoring durch Behörden, manipulative Beeinflussung mit Schadensfolge, biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum (mit engen Ausnahmen für Strafverfolgung) sowie Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen. Wirkdatum für die zwei neuen Verbote: 2. Dezember 2026.

Mehr Spielraum für kleine und mittlere Unternehmen

Die KI-Verordnung sieht bestimmte Ausnahmen für klassische kleine und mittlere Unternehmen vor, zum Beispiel reduzierte Dokumentationspflichten oder vereinfachte Konformitätsprüfungen. Der Omnibus weitet diese Erleichterungen auf eine neue Gruppe aus, die im Text „small mid-caps" heißt. Gemeint sind Mittelständler, die aus der KMU-Definition herausgewachsen sind, aber nicht zu den Konzernen gehören. Was genau in diese Kategorie fällt und welche Erleichterungen sie konkret bekommt, definiert der finale Verordnungstext. Die Ratspressemitteilung nennt dazu noch keine Zahlen.

Was im Deal nicht angefasst wurde

Der Omnibus verschiebt Termine und ergänzt zwei Verbote. An der Substanz der KI-Verordnung selbst rührt er nicht. Die vier Risikoklassen gelten weiter, die Pflichten für Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI bleiben inhaltlich gleich, die Strafen ebenso. Verstöße können bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes kosten, je nachdem was höher ist.

Auch der Termin, zu dem die Bundesnetzagentur die zentrale KI-Marktaufsicht in Deutschland wird, ist im Deal nicht ausdrücklich verschoben. Nach bisheriger Planung übernimmt die BNetzA die Aufgabe am 2. August 2026. Weil die Hochrisiko-Pflichten allerdings erst ab Dezember 2027 wirksam werden, hat die Behörde in der ersten Phase deutlich weniger zu tun, als ursprünglich gedacht.

Provisional Agreement: was bedeutet das genau?

Die Pressemitteilung des Rates spricht ausdrücklich von einer „vorläufigen Einigung". Im EU-Gesetzgebungsverfahren ist das der Zwischenstand nach dem Trilog. Vertreter von Rat, Parlament und Kommission haben sich auf einen Text geeinigt. Bevor er rechtlich verbindlich wird, müssen Rat und Parlament als Gesamtorgane formell zustimmen. Dann folgt eine juristisch-sprachliche Überarbeitung, dann die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Nachtrag: Dieser Weg ist inzwischen zu Ende gegangen. Das Parlament stimmte am 16. Juni 2026 zu, der Rat am 29. Juni 2026, und am 24. Juli 2026 erschien der Text als Verordnung (EU) 2026/1744 im Amtsblatt. In Kraft tritt er am 27. Juli 2026.

Der Zeitplan ist eng. Die alten Fristen vom 2. August 2026 müssen vor diesem Datum offiziell ersetzt werden, sonst greifen sie planmäßig. Inhaltliche Änderungen am Text sind in dieser Phase noch möglich, aber selten substanziell.

Was bedeutet das für deutsche Unternehmen?

Unternehmen mit Hochrisiko-KI-Projekten bekommen mehr Zeit. Personalmanagement-Software mit KI-Komponenten, Kreditbewertungs-Algorithmen, KI in der Strafverfolgung, KI in der Hochschulzulassung: alle galten als die Bereiche mit dem größten Compliance-Druck zum 2. August 2026. Jetzt ist der 2. Dezember 2027 der Stichtag. Sechzehn Monate Verschiebung sind für mittelständische Anbieter ein spürbarer Unterschied. Detaillierte anwaltliche Einordnungen liefern Hogan Lovells und Bird & Bird auf ihren Insight-Seiten.

Für Hersteller von Medizinprodukten, Fahrzeugen, Maschinen und Spielzeug, die KI in ihren Produkten verbauen, gilt der neue Stichtag 2. August 2028 statt 2. August 2027. Branchen-Vertreter wie der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) und der Verband der Automobilindustrie (VDA) hatten hier scharf protestiert, weil KI-Verordnung und produktrechtliche Vorgaben parallel greifen.

Für Anbieter generativer KI bleibt der Termin 2. Dezember 2026 für die Kennzeichnung maschinell erzeugter Inhalte. Wer Bilder, Texte, Stimmen oder Videos generiert, muss bis dahin Wasserzeichen oder Metadaten in die Ausgabe einbauen.

Weiterführende KIPODE-Themenseiten

Die Omnibus-Einigung berührt mehrere Stellen im KIPODE-Themenkosmos:

Alle Beiträge aus dem Mai 2026 · Zum KI-Radar, alle Monate